1. Anwendungsbereich, Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von JURA SPRINT, einem Angebot von Dr. Daniel Schumann, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (nachfolgend „JURA SPRINT“), gelten für sämtliche auf der Website (www.jurasprint.de, nachfolgend „Website“) angebotenen Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge mit einem Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit JURA SPRINT auch „Parteien“). Verbraucher gemäß § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer gemäß § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsart, Vertragsschluss, Zustellungen
Bei sämtlichen auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Dienste höherer Art im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung eines bestimmten Dienstes (JURA SPRINT) und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (Kunde). Der genaue Leistungsgegenstand wird unter Ziffer 3 näher beschrieben.
Sämtliche auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (sog. invitatio ad offerendum). Die Abgabe eines rechtlichen Vertragsangebots durch den Kunden erfolgt erst im Rahmen des Checkout-Prozesses mit Beginn des Bezahlvorgangs in Form der Weiterleitung zum jeweiligen Zahlungsdienstleister (siehe Ziffer 5). Die Annahme des Vertragsangebots steht grundsätzlich im Ermessen von JURA SPRINT und erfolgt regelmäßig automatisiert mit der erfolgreichen Bezahlung und dem erfolgreichen Abschluss des Checkout-Prozesses. Der Vertragsschluss wird dem Kunden auf der Website angezeigt („Vielen Dank, Deine Bestellung war erfolgreich!“) und ihm zusätzlich per E-Mail mitgeteilt („Deine Bestellung vom [Datum] war erfolgreich“).
Der Vertragstext wird von JURA SPRINT gespeichert und dem Kunden per E-Mail zugeschickt zusammen mit den Zugangsdaten zum Mitgliedskonto (siehe Ziffer 6). Der Kunde verspricht, dass seine im Rahmen des Checkout-Prozesses angegebene E-Mail Adresse korrekt und sein E-Mail Postfach empfangs- und zustellungsbereit ist. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Änderungen bzgl. seiner E-Mail Adresse unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, JURA SPRINT mitzuteilen und sein E-Mail Postfach stets empfangs- und zustellungsbereit zu halten. Sofern E-Mails von JURA SPRINT nicht zugestellt werden können, obliegt dem Kunden der Nachweis, dass er seine vorgenannten Pflichten erfüllt hat.
3. Leistungsgegenstand, Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Fälligkeit
Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um voraufgezeichnete Online-Videokurse zu bestimmten Rechtsgebieten und Rechtsthemen („Crashkurse“), die der Kunde über die Website nach Belieben ansehen kann (sog. “Video-On-Demand”-Streaming). Hierfür ist eine Internetverbindung erforderlich, für deren Unterhalt der Kunde verantwortlich ist. Die Kursinhalte sind auf der jeweiligen Kursseite ausführlich beschrieben. Der konkrete Leistungsgegenstand besteht bei den Crashkursen ganz konkret in der Bereitstellung eines Zugangs bzw. Zugriffs auf die entsprechenden Online-Videos für die jeweilige Vertragsdauer (siehe Ziffer 4). Eine Leistungskontrolle durch JURA SPRINT erfolgt nicht. JURA SPRINT behält sich das Recht vor, die Inhalte der Crashkurse in angemessenem Umfang jederzeit thematisch anzupassen und insbesondere zu aktualisieren (§ 327f BGB).
Der Kunde wird nach Vertragsschluss automatisch für den bestellten Crashkurs freigeschaltet. Dieser Vorgang dauert für gewöhnlich wenige Minuten; JURA SPRINT bemüht sich, technische Verzögerungen zu kurz wie möglich zu halten. Der Kunde kann auf den bestellten Crashkurs nach der Freischaltung über die jeweilige Kursseite zugreifen. Voraussetzung ist neben einer Internetverbindung, dass der Kunde auf der Website in sein Mitgliedskonto eingeloggt ist (siehe Ziffer 6).
Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; außerhalb Deutschlands ist ein Zugriff auf das Mitgliedskonto sowie die Crashkurse nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Website sowie der Crashkurse ist von verschiedenen externen Faktoren abhängig, auf die JURA SPRINT keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für die Bildqualität, die insbesondere von der verfügbaren Internet-Bandbreite des Kunden abhängig ist und daher je nach Internetdienstanbieter und Endgerät des Kunden variieren kann. JURA SPRINT kann somit keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsrate und/oder Bildqualität geben.
Die Pflicht von JURA SPRINT zur Dienst- bzw. Leistungserbringung wird abweichend von § 327b BGB erst nach erfolgreicher Zahlung der vollständigen Vergütung bzw. der ersten Zahlung fällig (siehe Ziffer 5).
4. Vertragsdauer, Kündigung
Bei der Vertragsdauer ist wie folgt zu differenzieren: bei einer Einmalzahlung (gekennzeichnet als „Einzelkurs“) beträgt diese 1 Jahr ab Vertragsschluss. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sodass das Vertragsverhältnis in diesen Fällen automatisch durch Zeitablauf endet gemäß § 620 Abs. 1 BGB. Aufgrund der zeitlichen Befristung des Vertragsverhältnisses besteht für keine der Parteien ein Recht zur ordentlichen Kündigung. JURA SPRINT schränkt den Zugang auf die per Einmalzahlung bestellten Crashkurse freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses grundsätzlich nicht ein, sodass der Kunde hierauf weiterhin zugreifen kann, jedoch höchstens so lange wie JURA SPRINT seine Dienstleistungen anbietet. JURA SPRINT hat das Recht, diesen freiwilligen Zugang nach Ablauf des Vertragsverhältnisses auch schon früher jederzeit einzustellen.
Bei den Paketen mit monatlicher Zahlweise (im Folgenden „Pakete“) entspricht die Vertragsdauer der jeweils angegebenen Mindestlaufzeit. Grundsätzlich beträgt diese somit 1 Jahr ab Vertragsschluss („Mindestlaufzeit 12 Monate“), bei dem sog. „Ersti-Deal“ 6 Monate ab Vertragsschluss („Mindestlaufzeit 6 Monate“) und bei den Paketen mit dem Zusatz „Flex“ 1 Monat ab Vertragsschluss („Mindestlaufzeit 1 Monat“). Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils monatlich, bis es vom Kunden oder von JURA SPRINT gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und kann von dem Kunden über das Kündigungsformular auf der Website erklärt werden oder per E-Mail an kontakt@jurasprint.de. Diese ordentliche Kündigung kann von den Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden und wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam, mithin zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer (insbesondere unter Beachtung der „Mindestlaufzeit“), es sei denn, es wird ein spezifisches späteres Datum angegeben.
- Beispiel 1: Vertragsschluss am 1.1. mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten
- Variante 1: Kündigung am 6.6., Vertrag endet wegen der Mindestlaufzeit mit Ablauf des 31.12.
- Variante 2: Kündigung am 20.1. des Folgejahres, Vertrag endet mit Ablauf des 31.1. des Folgejahres
- Beispiel 2: Vertragsschluss am 1.1. mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat
- Variante 1: Kündigung am 15.1., Vertrag endet mit Ablauf des 31.1.
- Variante 2: Kündigung am 6.6., Vertrag endet mit Ablauf des 30.6.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für die Parteien in allen Fällen unberührt. JURA SPRINT hat bei den Paketen das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist, wobei der Kunde per E-Mail am Tag der fehlgeschlagenen Zahlung über den Fehlschlag informiert wird und 7 Tage nach der fehlgeschlagenen Zahlung auf die drohende außerordentliche Kündigung.
5. Preise, Bezahlung, Fälligkeit
Die dargestellten Preise sind Endpreise. Die Preise enthalten seit dem 1.1.2024 die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Zahlung der Vergütung ist ausschließlich elektronisch mittels PayPal oder Stripe möglich (nachfolgend „Zahlungsdienstleister“). Im Checkout-Prozess wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, der den Kunden zur Bestätigung der Zahlungsanweisung auffordert und anschließend die Zahlungstransaktion einleitet und durchführt.
Die Bezahlung ist abweichend von § 614 BGB grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss fällig und damit noch vor der Diensterbringung. Bei einer Einmalzahlung bezieht sich dies auf den kompletten Betrag und bei den Paketen auf die erste Zahlung, sodass hier alle weiteren Zahlungen jeweils einen Monat später fällig sind bzw. fällig werden. Sofern eine dieser Verlängerungszahlungen aus einem Grund fehlschlägt, den der Kunde zu vertreten hat (z.B. keine ausreichende Deckung, geändertes Zahlungsmittel pp.), darf JURA SPRINT den Zugang zu den Crashkursen sperren, bis die noch ausstehende Zahlung erfolgt ist. Der Kunde wird über die fehlgeschlagene Zahlung sowie über die drohende außerordentliche fristlose Kündigung per E-Mail informiert (siehe Ziffer 4).
6. Mitgliedskonto, Kursbewertung
Im Zuge des Checkout-Prozesses wird für den Kunden automatisch ein Mitgliedskonto erstellt. Dies ist technisch erforderlich, damit der Kunde auf die angebotenen Dienstleistungen zugreifen kann. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Ziffer 4) und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden ohne Vorankündigung unverzüglich und unwiderruflich gelöscht. Weitere Informationen zum Datenumgang sind in der Datenschutzerklärung enthalten. JURA SPRINT behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden in folgenden Fällen ebenfalls ohne Vorankündigung unwiderruflich zu löschen:
- technische Fehlfunktionen,
- irrtümlich aufgegebene Bestellungen oder
- missbräuchliches Verhalten des Kunden.
Der Kunde kann den bestellten Crashkurs bewerten („Kurs bewerten“). Mit der Abgabe der Bewertung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit einer Veröffentlichung der Bewertung, auch auszugsweise oder verkürzt, einverstanden; ein Recht oder Anspruch auf die Veröffentlichung besteht für den Kunden jedoch nicht.
7. Haftung, Schadensersatz, Widerrufsrecht
JURA SPRINT übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass der Kunde mit den angebotenen Dienstleistungen irgendeine Prüfung besteht und/oder hierbei eine bestimmte Punktzahl erreicht.
Für Ansprüche des Kunden aufgrund von Schäden, die durch JURA SPRINT selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, besteht nur eine unbeschränkte Haftung
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), aufgrund leichter Fahrlässigkeit von JURA SPRINT selbst, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Widerrufsrechts gelten die in der Widerrufsbelehrung gemachten Angaben.
8. Urheberrecht, Vertragsstrafe
Die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos sowie die downloadbaren Materialien (Begleitskripte, Folien, Teilnahmezertifikate etc.) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Anfertigung von Mitschnitten und/oder Kopien jeglicher Art ist nicht gestattet, auch nicht für den Privatgebrauch. Es ist ausdrücklich untersagt, die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos, die downloadbaren Materialien und/oder die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten, öffentlich- und/oder allgemein zugänglich zu machen.
Sofern der Kunde hiergegen schuldhaft verstößt, ganz gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, führt dies zu einer Vertragsstrafe von 5.000,- € für jeden Verstoß, sofort fällig ab dem ersten Tag nach der jeweiligen Tathandlung.
9. Streitbeilegung, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. JURA SPRINT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit sämtlichen auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen und abgeschlossenen Verträgen ist das für Frankfurt am Main, Deutschland, sachlich zuständige Gericht, wenn
- der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB ist,
- er keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder
- sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt (Salvatorische Klausel).
Stand: 15. Dezember 2024