Im Oktober 2001 erschoss eine 37-jährige Frau ihren schlafenden Ehemann. Dieser hatte sie jahrelang gedemütigt und massiv körperlich misshandelt. Die Gerichte hatten daher zu prüfen, ob diese Umstande bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt werden konnten.
Der NPD-Politiker Jürgen Rieger organisierte in Wunsiedel jährlich stattfindende Rudolf-Heß-Gedenkmärsche. Nach einer Änderung des StGB im Jahr 2005, verbot die Stadt den Aufmarsch wegen Volksverhetzung. Rieger ging gerichtlich dagegen vor und berief sich auf seine Meinungsfreiheit.
Der 61-jährige Kläger fand nach der Rückkehr aus seinem Urlaub zwei Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten. Da er zwei separate Kündigungsschutzklagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhob, mussten die Arbeitsgerichte über deren Zulässigkeit entscheiden.
Nachdem der Jurastudent Magnus Gäfgen den 11-jährigen Jakob von Metzler im September 2002 entführt hatte und seinen Aufenthaltsort nicht preisgab, wies der stv. Polizeipräsident Wolfgang Daschner den Beamten E. an, Gäfgen unter Zufügung von Schmerzen erneut zu vernehmen.
Die Klägerin beantragte im Jahr 1976 die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle. Weil dahinter eine Ölpipeline verlief, machte ihr das Baumt zur Auflage, die Pipeline feuerbeständig zu ummanteln. Die Klägerin versuchte, die Auflage isoliert anzufechten.
Die 14-jährige Edith besuchte gemeinsam mit ihrer Mutter eine Supermarktfiliale. Dabei rutschte sie auf einem Gemüseblatt aus und stürzte zu Boden. Die Supermarktbetreiberin weigerte sich, ihr Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 DM und Schadensersatz zu zahlen.